Kein Unterschied zwischen privat und öffentlich
Zwei Themen sind für die Nutzer der Google-Gesellschaft zentral: Universal Access, der uneingeschränkte Zugriff auf Wissen, und die informationelle Autonomie, die Fertigkeit für und Kontrolle über die eigenen Informationshandlungen zu besitzen.
Es geht dabei nicht nur darum, alle Antworten aus dem Netz selbstbestimmt zu filtrieren, sondern auch darum, bewusst zu kontrollieren, welche Daten über einen selbst an Dritte gehen. In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung von heute (27.9.2005) steht der Datenschutzbeauftragte Spiros Simits der Redaktion Rede & Antwort. Mit seiner These, dass die Unterschiede zwischen dem Privaten und Öffentlichen und letztlich das Bewusstsein für den Datenschutz verschwinden, markiert er die wichtigen Probleme seiner Arbeit.
Gibt es noch ein Verständnis für den Datenschutz, wie ihn das Bundesverfassungsgericht 1983 im Volkszählungsurteil entwickelt hat? (…)
(…) Die Entscheidung des Verfassungsgerichts (…) ist nicht in erster Linie wegen des Streits über die Volkszählung zustande gekommen. Vielmehr war die Reaktion der Betroffenen eine Reaktion auf den radikalen Wandel der Technologie. Diese Technologie hat aber heute dazu geführt, daß wir uns tagein, tagaus daran gewöhnt haben, daß wir permanent Daten preisgeben. Das heißt, wir als Individuen geben unsere Privatheit ständig auf.
…bewußt…
Bewußt. Angefangen bei den Kundenkarten in den Geschäften, fortgesetzt über das Handy, mit dem Sie alles hinausposaunen, was Sie über sich selbst und andere zu sagen haben. Selbst wenn Sie heute einen Handwerker bestellen, der online arbeitet, teilen Sie vorher seiner Firma so viele Daten über sich selbst mit, wie Sie es früher nie getan haben. Was also verschwindet, das ist unser Verständnis von Privatheit. Datenschutz kann nicht existieren, wenn nicht gleichzeitig das Bewußtsein für Privatheit besteht.
Die Datensammlung durch Private ist demnach heute das größere Problem?Erstens: Die meisten Daten werden durch Private erhoben. Zweitens, und das ist viel wichtiger: Es gibt keinen Unterschied zwischen privat und öffentlich mehr. Der Staat braucht keine Daten mehr zu erheben. Er kann jederzeit auf alles zurückgreifen, was Private gesammelt haben. (…)
(…)
Ich glaube nicht, daß der Bürger freiwillig etwas preisgibt. Wir spielen da mit einem weiteren Begriff, der eine Fiktion ist. In unserer Gesellschaft ist die Preisgabe von Daten Teil des alltäglichen Lebens. (…) Es ist selbstverständlich, daß Sie keine Leistungen bekommen, wenn Sie nicht ein Mindestmaß an Informationen weitergeben. Sie geben sie weiter, aber zu welchem Zweck werden die Daten verarbeitet? Wenn der Zweck jederzeit modifiziert werden kann - mit Hilfe solcher abstrakten Formulierungen - dann ist es mit dem Datenschutz vorbei.
Zu dem Thema ein Hinweis auf die EU-Vorratsdatenspeicherung bei Spiegel Online.
Nachtrag: Eine Meldung zum Interview findet sich auch bei heise.
September 28th, 2005 at 13:45
Was der Datenschutzbeauftragte nicht thematisiert, ist die in der Sicherheitspolitik seit langem bekannte „Strategie der Spannung“, bei der staatliche Stellen unter Mitwirkung der Leitmedien vorsätzlich Angstgefühle bei den Bürgern erzeugen bzw. verstärken, damit diese von sich aus nach mehr Überwachung und einer Einschränkung ihrer Rechte verlangen. Wie dies politisch gemacht wird, zeigt die Funktionalisierung der Terrorgefahr zur Legitimierung massiver Einschränkungen nicht nur des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir seit Jahren in den USA und vielen Staaten Westeuropas beobachten. Wie (und wie gut) dies funktioniert, zeigen die Rufe in der Öffentlichkeit etwa nach verstärkter Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen. Bezüglich der immer nahtloseren Überwachung der internetbasierten Kommunikation hat der Topos ‚terroristische Gefahr‘ strategisch inzwischen den Topos ‚Kinderpornografie‘ abgelöst, der die Debatte in den neunziger Jahren beherrscht hatte. In diesem Bereich allein private Unternehmen oder das Handeln der Bürger verantwortlich zu machen, lenkt von der Existenz einer expliziten wie impliziten staatlichen Sicherheitspolitik ab, deren Zugriffsobjekt die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen sind.