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	<title>Comments on: Kein Unterschied zwischen privat und öffentlich</title>
	<link>http://www.die-google-gesellschaft.de/blog/2005/09/kein-unterschied-zwischen-privat-und-offentlich</link>
	<description>News &#038; Analysen zur Google-Geselslchaft</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 04:21:38 +0000</pubDate>
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	<item>
		<title>by: Michael Schetsche</title>
		<link>http://www.die-google-gesellschaft.de/blog/2005/09/kein-unterschied-zwischen-privat-und-offentlich#comment-95</link>
		<pubDate>Wed, 28 Sep 2005 11:45:19 +0000</pubDate>
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					<description>Was der Datenschutzbeauftragte nicht thematisiert, ist die in der Sicherheitspolitik seit langem bekannte „Strategie der Spannung“, bei der staatliche Stellen unter Mitwirkung der Leitmedien vorsätzlich Angstgefühle bei den Bürgern erzeugen bzw. verstärken, damit diese von sich aus nach mehr Überwachung und einer Einschränkung ihrer Rechte verlangen. Wie dies politisch gemacht wird, zeigt die Funktionalisierung der Terrorgefahr zur Legitimierung massiver Einschränkungen nicht nur des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir seit Jahren in den USA und vielen Staaten Westeuropas beobachten. Wie (und wie gut) dies funktioniert, zeigen die Rufe in der Öffentlichkeit etwa nach verstärkter Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen. Bezüglich der immer nahtloseren Überwachung der internetbasierten Kommunikation hat der Topos ‚terroristische Gefahr‘ strategisch inzwischen den Topos ‚Kinderpornografie‘ abgelöst, der die Debatte in den neunziger Jahren beherrscht hatte. In diesem Bereich allein private Unternehmen oder das Handeln der Bürger verantwortlich zu machen, lenkt von der Existenz einer expliziten wie impliziten staatlichen Sicherheitspolitik ab, deren Zugriffsobjekt die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen sind.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Was der Datenschutzbeauftragte nicht thematisiert, ist die in der Sicherheitspolitik seit langem bekannte „Strategie der Spannung“, bei der staatliche Stellen unter Mitwirkung der Leitmedien vorsätzlich Angstgefühle bei den Bürgern erzeugen bzw. verstärken, damit diese von sich aus nach mehr Überwachung und einer Einschränkung ihrer Rechte verlangen. Wie dies politisch gemacht wird, zeigt die Funktionalisierung der Terrorgefahr zur Legitimierung massiver Einschränkungen nicht nur des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, die wir seit Jahren in den USA und vielen Staaten Westeuropas beobachten. Wie (und wie gut) dies funktioniert, zeigen die Rufe in der Öffentlichkeit etwa nach verstärkter Videoüberwachung auf Straßen und Plätzen. Bezüglich der immer nahtloseren Überwachung der internetbasierten Kommunikation hat der Topos ‚terroristische Gefahr‘ strategisch inzwischen den Topos ‚Kinderpornografie‘ abgelöst, der die Debatte in den neunziger Jahren beherrscht hatte. In diesem Bereich allein private Unternehmen oder das Handeln der Bürger verantwortlich zu machen, lenkt von der Existenz einer expliziten wie impliziten staatlichen Sicherheitspolitik ab, deren Zugriffsobjekt die Freiheitsrechte der Bürger und Bürgerinnen sind.
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