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	<title>Comments on: Wissen offline - und doch online</title>
	<link>http://www.die-google-gesellschaft.de/blog/2006/01/wissen-offline-und-doch-online</link>
	<description>News &#038; Analysen zur Google-Geselslchaft</description>
	<pubDate>Fri, 18 May 2012 04:53:53 +0000</pubDate>
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		<title>by: Michael Schetsche</title>
		<link>http://www.die-google-gesellschaft.de/blog/2006/01/wissen-offline-und-doch-online#comment-525</link>
		<pubDate>Fri, 20 Jan 2006 07:48:57 +0000</pubDate>
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					<description>Selbst wenn man die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Inhalte von Websites auf Servern überall auf der Welt anerkennt (was ich aus grundsätzlichen Überlegungen nicht tue), ist die Verfügung des Amtsgerichts außerordentlich bedenklich: Eines der Kernprinzipien staatlichen Handels im Rechtsstaat ist jenes der ‚Verhältnismäßigkeit‘. Man stelle sich vor: Lebensmittelkontrolleure entdecken in der Filiale einer großen Einzelhandelskette eine Konserve mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum. Am nächsten Morgen verfügt ein Gericht, dass alle 3000 Filialen dieser Kette ab sofort geschlossen werden. Jeder Jura-Student im zweiten Semester könnte sagen, was hier falsch ist: ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Und selbst wer nicht Jura studiert hat, kann dies – ja eben genau – bei wikipedia nachlesen:

„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs und dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. [...] Das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt für alle staatlichen Maßnahmen (also unter anderem auch für Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsurteile).“ [Artikel: "Rechtsstaat"]

Aber genau das sollen wir nun ja nicht mehr können. Jedenfalls wenn es nach den Vorstellungen des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geht, das den Zugang zu 343.591 Artikeln sperren möchte, weil einer von ihnen gegen die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen verstoßen haben könnte (was ja in der Hauptsache noch nicht einmal entschieden ist). 

Und dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Offenbar gelten bei den Inhalten des Netzes die Errungenschaften des modernen Rechtsstaates plötzlich nicht mehr. Da bleibt einem nur ihre die NutzerInnen eigentlich vor den deutschen Gerichten? Die (netz-)politische Konsequenz ist für mich ganz eindeutig: Es wird höchste Zeit, dass die Zuständigkeit für alle Bereiche des Netzes umgehend auf internationale Gremien und Gerichte übertragen wird. Und zwar auf solche, die fachlich in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen abzuschätzen - und deren Verhältnismäßigkeit.

Nachtrag: Angesichts des aktuellen Beschlusses klingt es geradezu wie Hohn, wenn die zuständige Bundesministerin anlässlich der bombastischen gefeierten Eröffnung des ‚Informatikjahrs 2006‘ großspurig verkündet, dass Wissen über informationstechnische Zusammenhänge sei für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Und weiter: „Wir möchten mit dem Informatikjahr auch solche Menschen für Informatik begeistern, die sich sonst nicht mit dieser Wissenschaft beschäftigen“ Danke, Frau Schavan. Da schlage ich doch mal als erste Maßnahme eine großangelegte Fortbildungsaktion für Richter an Amtsgerichten vor...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Selbst wenn man die Zuständigkeit deutscher Gerichte für die Inhalte von Websites auf Servern überall auf der Welt anerkennt (was ich aus grundsätzlichen Überlegungen nicht tue), ist die Verfügung des Amtsgerichts außerordentlich bedenklich: Eines der Kernprinzipien staatlichen Handels im Rechtsstaat ist jenes der ‚Verhältnismäßigkeit‘. Man stelle sich vor: Lebensmittelkontrolleure entdecken in der Filiale einer großen Einzelhandelskette eine Konserve mit abgelaufenem Haltbarkeitsdatum. Am nächsten Morgen verfügt ein Gericht, dass alle 3000 Filialen dieser Kette ab sofort geschlossen werden. Jeder Jura-Student im zweiten Semester könnte sagen, was hier falsch ist: ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Und selbst wer nicht Jura studiert hat, kann dies – ja eben genau – bei wikipedia nachlesen:</p>
<p>„Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist eine materielle Komponente des Rechtsstaatsbegriffs und dient dem Schutz vor übermäßiger oder unangemessener Beeinträchtigung der Rechte des Einzelnen. [&#8230;] Das Gebot der Verhältnismäßigkeit gilt für alle staatlichen Maßnahmen (also unter anderem auch für Gesetze, Verwaltungsakte und Gerichtsurteile).“ [Artikel: &#8220;Rechtsstaat&#8221;]</p>
<p>Aber genau das sollen wir nun ja nicht mehr können. Jedenfalls wenn es nach den Vorstellungen des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geht, das den Zugang zu 343.591 Artikeln sperren möchte, weil einer von ihnen gegen die Persönlichkeitsrechte eines Verstorbenen verstoßen haben könnte (was ja in der Hauptsache noch nicht einmal entschieden ist). </p>
<p>Und dies ist nicht der erste Fall dieser Art. Offenbar gelten bei den Inhalten des Netzes die Errungenschaften des modernen Rechtsstaates plötzlich nicht mehr. Da bleibt einem nur ihre die NutzerInnen eigentlich vor den deutschen Gerichten? Die (netz-)politische Konsequenz ist für mich ganz eindeutig: Es wird höchste Zeit, dass die Zuständigkeit für alle Bereiche des Netzes umgehend auf internationale Gremien und Gerichte übertragen wird. Und zwar auf solche, die fachlich in der Lage sind, die Konsequenzen ihrer Entscheidungen abzuschätzen - und deren Verhältnismäßigkeit.</p>
<p>Nachtrag: Angesichts des aktuellen Beschlusses klingt es geradezu wie Hohn, wenn die zuständige Bundesministerin anlässlich der bombastischen gefeierten Eröffnung des ‚Informatikjahrs 2006‘ großspurig verkündet, dass Wissen über informationstechnische Zusammenhänge sei für unsere Gesellschaft unverzichtbar. Und weiter: „Wir möchten mit dem Informatikjahr auch solche Menschen für Informatik begeistern, die sich sonst nicht mit dieser Wissenschaft beschäftigen“ Danke, Frau Schavan. Da schlage ich doch mal als erste Maßnahme eine großangelegte Fortbildungsaktion für Richter an Amtsgerichten vor&#8230;
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